antragsberechtigte


Eine Worttrennung gefunden

an · trags · be · rech · tig · te

Das Wort an­trags­be­rech­tig­te besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort an­trags­be­rech­tig­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "an­trags­be­rech­tig­te" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "antragsberechtigte" ist die Pluralform von "antragsberechtigt" und bezeichnet Personen oder Institutionen, die das Recht haben, einen Antrag zu stellen. Es handelt sich um ein Adjektiv, das hier als Substantiv verwendet wird. Der Begriff setzt sich aus den Komponenten "Antrag" (eine formelle Bitte um etwas) und "berechtigt" (rechtsfähig oder legitim) zusammen. Antragsberechtigte können je nach Kontext variieren, beispielsweise in rechtlichen oder verwaltungstechnischen Zusammenhängen, und beziehen sich häufig auf spezifische Gruppen, die aufgrund gesetzlicher Regelungen Anträge einreichen dürfen.

Beispielsatz: Nur antragsberechtigte Personen können von den Fördermitteln profitieren.

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