antragsberechtigter


Eine Worttrennung gefunden

an · trags · be · rech · tig · ter

Das Wort an­trags­be­rech­tig­ter besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort an­trags­be­rech­tig­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "an­trags­be­rech­tig­ter" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Antragsberechtigter“ ist ein Substantiv, das sich aus den Teilen „Antrag“, „berechtigen“ und der Endung „-er“ zusammensetzt. Es bezeichnet eine Person oder Institution, die das Recht hat, einen Antrag zu stellen. Der Begriff wird häufig im rechtlichen Kontext verwendet, etwa im Sozialrecht oder Verwaltungsrecht, und bezieht sich auf die Berechtigung, Dienstleistungen, Leistungen oder Unterstützungen zu beantragen. Der antragsberechtigte Personenkreis kann je nach Regelung variieren und umfasst oft Bürger, bestimmte Gruppen oder Organisationen, die benachteiligt sind oder spezifische Ansprüche geltend machen möchten.

Beispielsatz: Der antragsberechtigte Bürger muss seinen Antrag bis zum Ende des Monats einreichen.

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