Antragsrecht


Eine Worttrennung gefunden

An · trags · recht

Das Wort An­trags­recht besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort An­trags­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "An­trags­recht" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Antragsrecht" besteht aus den beiden Bestandteilen "Antrags-" und "-recht". Die Grundform des Wortes ist "Antrag". Das Substantiv "Antragsrecht" beschreibt das Recht oder die Befugnis, einen Antrag zu stellen. Es bezeichnet das Recht einer Person, einen formellen Antrag bei einer Behörde, einem Gericht, oder in einem anderen Kontext zu stellen. Dabei handelt es sich um das Recht, eine bestimmte Handlung, Entscheidung oder Genehmigung zu beantragen. Das Antragsrecht ist in vielen rechtlichen, verwaltungstechnischen und bürokratischen Prozessen relevant.

Beispielsatz: Jeder Bürger hat das Antragsrecht, um seine Anliegen bei der Behörde vorzubringen.

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