Eine Worttrennung gefunden
Das Wort Antragsrecht besteht aus 3 Silben.
Wieso sollte man das Wort Antragsrecht trennen? Wörter werden hauptsächlich aus ökonomischen also Platzsparenden Gründen getrennt dazu stehen uns bei "Antragsrecht" 2 Trennstellen zur Verfügung. Ein anderer Grund sind ästhetische Gründe wie etwa eine Seite mit Hilfe des Blocksatzes möglichst gleichmäßig zu füllen.
Das Wort "Antragsrecht" besteht aus den beiden Bestandteilen "Antrags-" und "-recht". Die Grundform des Wortes ist "Antrag". Das Substantiv "Antragsrecht" beschreibt das Recht oder die Befugnis, einen Antrag zu stellen. Es bezeichnet das Recht einer Person, einen formellen Antrag bei einer Behörde, einem Gericht, oder in einem anderen Kontext zu stellen. Dabei handelt es sich um das Recht, eine bestimmte Handlung, Entscheidung oder Genehmigung zu beantragen. Das Antragsrecht ist in vielen rechtlichen, verwaltungstechnischen und bürokratischen Prozessen relevant.
Beispielsatz: Jeder Bürger hat das Antragsrecht, um seine Anliegen bei der Behörde vorzubringen.
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