Anwältin


Eine Worttrennung gefunden

An · wäl · tin

Das Wort An­wäl­tin besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort An­wäl­tin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "An­wäl­tin" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Anwältin“ bezeichnet eine weibliche Person, die als Juristin in der Rechtsberatung und -vertretung tätig ist. Sie hat ein juristisches Studium absolviert und oft das zweite Staatsexamen bestanden, um die Befugnis zu erlangen, Mandanten vor Gericht zu vertreten. Das Wort ist die feminine Form von „Anwalt“, was bedeutet, dass es sich um eine Rechtsanwältin handelt. Diese Form wird in der deutschen Sprache verwendet, um Geschlechtergerechtigkeit in Berufsbezeichnungen zu fördern und eine wachsende Sichtbarkeit von Frauen in Rechtsberufen zu unterstützen.

Beispielsatz: Die Anwältin verteidigte ihren Mandanten mit großer Leidenschaft vor Gericht.

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