Anwältinnen


Eine Worttrennung gefunden

An · wäl · tin · nen

Das Wort An­wäl­tin­nen besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort An­wäl­tin­nen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "An­wäl­tin­nen" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Anwältinnen“ ist der Plural von „Anwältin“, einer weiblichen Form von „Anwalt“. Es bezeichnet weibliche Juristinnen, die rechtliche Dienstleistungen anbieten und Mandanten in juristischen Angelegenheiten vertreten. Anwältinnen können in verschiedenen Rechtsgebieten tätig sein, wie zum Beispiel Strafrecht, Zivilrecht oder Familienrecht. Sie sind dafür verantwortlich, rechtliche Beratung zu erteilen, Verträge zu erstellen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Die Verwendung der weiblichen Form hebt die Rolle von Frauen im Rechtsberuf hervor und trägt zur Gleichstellung der Geschlechter in dieser professionellen Umgebung bei.

Beispielsatz: Die Anwältinnen setzten sich für die Rechte ihrer Mandanten ein.

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