Anwaltsassistentinnen


Eine Worttrennung gefunden

An · walts · as · sis · ten · tin · nen

Das Wort An­walts­as­sis­ten­tin­nen besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort An­walts­as­sis­ten­tin­nen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "An­walts­as­sis­ten­tin­nen" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Anwaltsassistentinnen“ bezeichnet weibliche Personen, die Rechtsanwälte oder Kanzleien unterstützen. Sie erledigen administrative Aufgaben, wie das Schreiben von Schriftsätzen, die Organisation von Akten und die Kommunikation mit Mandanten und Gerichten. Das Wort ist eine Pluralform des Substantivs „Anwaltsassistentin“, das sich aus den Bestandteilen „Anwalt“ (eine Person, die rechtliche Dienstleistungen anbietet) und „Assistentin“ (eine weibliche Assistenzkraft) zusammensetzt. Der Begriff hebt die weibliche Geschlechterform in einem traditionell männlich dominierten Beruf hervor und zeigt die Bedeutung von Frauen in rechtlichen Unterstützungsrollen.

Beispielsatz: Die Anwaltsassistentinnen unterstützen die Anwälte bei der Vorbereitung der Mandantenunterlagen.

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