Anwaltsgebühr


Eine Worttrennung gefunden

An · walts · ge · bühr

Das Wort An­walts­ge­bühr besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort An­walts­ge­bühr trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "An­walts­ge­bühr" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Anwaltsgebühr ist ein zusammengesetztes Substantiv, das aus den Wörtern „Anwalt“ und „Gebühr“ besteht. Es bezeichnet die Vergütung, die ein Anwalt für seine rechtlichen Dienstleistungen erhebt. Diese Gebühren können je nach Art des Falls, dem Umfang der Arbeit und den gesetzlichen Regelungen variieren. Anwaltsgebühren sind in der Regel nicht einheitlich und können sowohl in Form von Stundensätzen als auch in pauschalen Honoraren anfallen. In vielen Ländern gibt es Vorgaben, die festlegen, wie diese Gebühren berechnet werden dürfen.

Beispielsatz: Die Anwaltsgebühr für die rechtliche Beratung war überraschend hoch.

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