Anwaltstätigkeit


Eine Worttrennung gefunden

An · walts ·· tig · keit

Das Wort An­walts­tä­tig­keit besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort An­walts­tä­tig­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "An­walts­tä­tig­keit" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Anwaltstätigkeit bezeichnet die berufliche Praxis eines Advocaten, der Rechtsberatung und Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten bietet. Die Tätigkeit umfasst eine Vielzahl von Aufgaben, wie die Analyse rechtlicher Sachverhalte, die Erstellung von Verträgen, die Vertretung vor Gericht und die Beratung von Mandanten in unterschiedlichen Rechtsfragen. Das Wort setzt sich aus dem Substantiv "Anwalt" und dem Begriff "Tätigkeit" zusammen und drückt somit die spezifische berufliche Handlung oder das Arbeitsfeld eines Anwalts aus. In dieser Form handelt es sich um ein nominalisiertes Wort, das die Ausübung des Anwaltsberufs beschreibt.

Beispielsatz: Die Anwaltstätigkeit erfordert sowohl rechtliches Fachwissen als auch Empathie für die Klienten.

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