Anwaltszwang


Eine Worttrennung gefunden

An · walts · zwang

Das Wort An­walts­zwang besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort An­walts­zwang trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "An­walts­zwang" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Anwaltszwang bezeichnet die rechtliche Verpflichtung, sich in bestimmten Verfahren durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Dieser Zwang gilt insbesondere vor Gerichten, wie etwa in Zivil- oder Strafverfahren, wo eine persönliche Vertretung durch einen Juristen erforderlich ist. Die Regelung dient dem Schutz der Parteien und soll sicherstellen, dass rechtliche Verfahren sachgerecht und kompetent durchgeführt werden. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern "Anwalt" und "Zwang" zusammen, wobei "Anwalt" eine Fachkraft im rechtlichen Bereich bezeichnet und "Zwang" auf die verbindliche Notwendigkeit verweist.

Beispielsatz: In vielen deutschen Gerichtsverfahren herrscht Anwaltszwang, was bedeutet, dass die Parteien von einem Rechtsanwalt vertreten werden müssen.

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