Appellationsgericht


Eine Worttrennung gefunden

Ap · pel · la · ti · ons · ge · richt

Das Wort Ap­pel­la­ti­ons­ge­richt besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ap­pel­la­ti­ons­ge­richt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ap­pel­la­ti­ons­ge­richt" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Appellationsgericht" bezeichnet ein Gericht, das für die Überprüfung von Urteilen und Entscheidungen anderer Gerichte zuständig ist. Es handelt sich dabei um eine Instanz, die Berufungen gegen erstinstanzliche Entscheidungen entgegennimmt. Der Begriff setzt sich aus "Appellation", was auf die rechtliche Anfechtung einer Entscheidung hinweist, und "Gericht", also einer Institution zur Rechtsprechung, zusammen. Appellationsgerichte spielen eine wichtige Rolle im Justizsystem, indem sie Rechtssicherheit gewährleisten und die Rechtsmittel der Parteien prüfen.

Beispielsatz: Das Appellationsgericht überprüfte die Entscheidung des ersten Gerichts und fällte ein neues Urteil.

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