Arbeitgeberanteils


Eine Worttrennung gefunden

Ar · beit · ge · ber · an · teils

Das Wort Ar­beit­ge­ber­an­teils besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ar­beit­ge­ber­an­teils trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ar­beit­ge­ber­an­teils" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Arbeitgeberanteils" besteht aus zwei Teilen: "Arbeitgeber" und "Anteils". Das Wort "Arbeitgeber" bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die Arbeitnehmer beschäftigt bzw. für deren Beschäftigung verantwortlich ist. Das Wort "Anteils" bezieht sich auf den Teil oder den Beitrag, den der Arbeitgeber in einer bestimmten Angelegenheit leistet. Im Zusammenhang mit diesen beiden Wortteilen kann "Arbeitgeberanteils" auf den Teil oder den Anteil eines Arbeitgebers an bestimmten Kosten, Beiträgen oder Verpflichtungen im Arbeitskontext verweisen.

Beispielsatz: Der Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen ist ein wichtiger Bestandteil der Lohnkosten.

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