Arbeitgeberpräsident


Eine Worttrennung gefunden

Ar · beit · ge · ber · prä · si · dent

Das Wort Ar­beit­ge­ber­prä­si­dent besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ar­beit­ge­ber­prä­si­dent trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ar­beit­ge­ber­prä­si­dent" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Arbeitgeberpräsident" beschreibt eine Person, die die Interessen der Arbeitgeber vertritt und als Präsident eines Arbeitgeberverbandes oder einer ähnlichen Organisation fungiert. Dabei handelt es sich um eine zusammengesetzte Substantivform, bestehend aus den Wörtern "Arbeitgeber" und "Präsident". "Arbeitgeber" bezeichnet diejenigen, die Arbeitsplätze zur Verfügung stellen, während "Präsident" auf die Spitzenposition oder das Oberhaupt einer Organisation hinweist. Der Arbeitgeberpräsident ist somit eine führende Persönlichkeit in der Arbeitgebervertretung und setzt sich für deren Belange ein.

Beispielsatz: Der Arbeitgeberpräsident forderte eine Reform der Arbeitsmarktgesetze, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

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