Arbeitgebervereinigung


Eine Worttrennung gefunden

Ar · beit · ge · ber · ver · ei · ni · gung

Das Wort Ar­beit­ge­ber­ver­ei­ni­gung besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ar­beit­ge­ber­ver­ei­ni­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ar­beit­ge­ber­ver­ei­ni­gung" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Arbeitgebervereinigung ist ein Zusammenschluss von Arbeitgebern, die gemeinsame Interessen vertreten. Sie dient als Interessenvertretung der Arbeitgeberseite und setzt sich für die Wahrung und Förderung der wirtschaftlichen und rechtlichen Belange der Mitgliedsunternehmen ein. Die Arbeitgebervereinigung vertritt die Arbeitgeber in Verhandlungen mit Gewerkschaften oder anderen Tarifvertragspartnern, um Arbeitsbedingungen, Gehälter und andere arbeitsrechtliche Fragen zu regeln. Sie unterstützt ihre Mitglieder auch bei der Weiterbildung und berät sie zu aktuellen rechtlichen und wirtschaftlichen Themen. Die Grundform des Wortes ist bereits genannt.

Beispielsatz: Die Arbeitgebervereinigung setzt sich für die Interessen der Unternehmen in der Region ein.

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