Arbeitsentgeltanspruch


Eine Worttrennung gefunden

Ar · beits · ent · gelt · an · spruch

Das Wort Ar­beits­ent­gelt­an­spruch besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ar­beits­ent­gelt­an­spruch trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ar­beits­ent­gelt­an­spruch" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Arbeitsentgeltanspruch bezieht sich auf das Recht eines Arbeitnehmers auf eine Vergütung für geleistete Arbeit. Dieser Anspruch umfasst sowohl den Grundlohn als auch Zuschläge für Überstunden, Nacht- oder Wochenendarbeit. Ein Arbeitsentgeltanspruch kann sowohl in einer Gehalts- oder Tarifvereinbarung festgelegt sein. Der Begriff "Arbeitsentgeltanspruch" ist bereits in Grundform und bedarf keiner weiteren Erläuterung.

Beispielsatz: Der Arbeitnehmer hat einen rechtlichen Arbeitsentgeltanspruch für die geleistete Arbeit.

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