Arbeitsförderungsgesetz


Eine Worttrennung gefunden

Ar · beits · för · de · rungs · ge · setz

Das Wort Ar­beits­för­de­rungs­ge­setz besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ar­beits­för­de­rungs­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ar­beits­för­de­rungs­ge­setz" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Arbeitsförderungsgesetz ist ein deutsches Gesetz, das Maßnahmen zur Unterstützung von Arbeitslosen und zur Verbesserung der Beschäftigungssituation regelt. Es umfasst Programme zur Berufsausbildung, Qualifizierung, Umschulung und die Förderung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Durch finanzielle Hilfen und Beratungsangebote zielt das Gesetz darauf ab, die Integration von Arbeitsuchenden in den Arbeitsmarkt zu erleichtern und die Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen. Die Grundform des Begriffs setzt sich aus den Wörtern „Arbeit“, „Förderung“ und „Gesetz“ zusammen und beschreibt somit die gesetzliche Regelung zur Förderung von Arbeit.

Beispielsatz: Das Arbeitsförderungsgesetz zielt darauf ab, die Beschäftigungschancen von Arbeitsuchenden zu verbessern.

Vorheriger Eintrag: Arbeitsförderung
Nächster Eintrag: Arbeitsförderungsgesetzes

 

Zufällige Wörter: Akkordlohn Bergfeuer Empfehlungen Kontrollabteilung Versandabwicklung