Arbeitslosenversicherungsbeitrags


Eine Worttrennung gefunden

Ar · beits · lo · sen · ver · si · che · rungs · bei · trags

Das Wort Ar­beits­lo­sen­ver­si­che­rungs­bei­trags besteht aus 10 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ar­beits­lo­sen­ver­si­che­rungs­bei­trags trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ar­beits­lo­sen­ver­si­che­rungs­bei­trags" 9 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Arbeitslosenversicherungsbeitrags“ ist ein Substantiv, das sich aus mehreren Teilen zusammensetzt: „Arbeitslosen“ (Adjektiv, das auf Personen hinweist, die arbeitslos sind), „versicherung“ (Substantiv, das eine kollektive Regelung für mögliche Risiken bezeichnet) und „beitrag“ (Substantiv, das eine finanzielle Leistung beschreibt). In diesem Kontext handelt es sich um den finanziellen Beitrag, den Arbeitnehmer oder Arbeitgeber zur Arbeitslosenversicherung leisten müssen. Die Endung „-s“ zeigt an, dass es sich um den Genitiv handelt, was Besitz oder Zugehörigkeit ausdrückt.

Beispielsatz: Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag wird monatlich vom Gehalt abgezogen, um im Falle einer Arbeitslosigkeit finanzielle Unterstützung zu bieten.

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