Arbeitspflicht


Eine Worttrennung gefunden

Ar · beits · pflicht

Das Wort Ar­beits­pflicht besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ar­beits­pflicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ar­beits­pflicht" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Arbeitspflicht bezeichnet die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung einer Person, eine bestimmte Arbeit oder Dienstleistung zu leisten. Sie ist oft im Rahmen von Arbeitsverträgen, Gesetzen oder Regelungen verankert und stellt sicher, dass Arbeitnehmer ihre Aufgaben erfüllen. Im Gegensatz dazu steht die Möglichkeit, die Arbeit unter bestimmten Umständen zu verweigern, z. B. wegen gesundheitlicher Gründe oder unzumutbarer Bedingungen. Arbeitspflicht kann auch im Kontext von sozialen oder moralischen Verantwortlichkeiten diskutiert werden, wobei das individuelle Engagement für die Gemeinschaft und den eigenen Lebensunterhalt eine Rolle spielt.

Beispielsatz: Die Arbeitspflicht verpflichtet jeden Bürger, einen aktiven Beitrag zum Wohl der Gesellschaft zu leisten.

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