Archivrechten


Eine Worttrennung gefunden

Ar · chiv · rech · ten

Das Wort Ar­chiv­rech­ten besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ar­chiv­rech­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ar­chiv­rech­ten" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Archivrechten" ist eine Zusammensetzung aus dem Substantiv "Archiv" und dem Substantiv "Rechte". Es handelt sich um den Plural des Begriffs "Archivrecht". Das Archivrecht regelt die rechtlichen Bestimmungen und Vorgaben für den Zugang, die Nutzung und den Schutz von Archivgut. Es umfasst Fragen zur Archivierung, zur Aufbewahrungspflicht sowie zur Übertragung und Verwertung von Rechten an archivierten Informationen und Dokumenten. Die Archivrechten fallen somit in den Bereich des Urheberrechts und des Datenschutzes im Zusammenhang mit archivierten Materialien.

Beispielsatz: Die Archivrechten stellen sicher, dass historische Dokumente ordnungsgemäß verwaltet und geschützt werden.

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