Asylbewerberleistungsgesetz


Eine Worttrennung gefunden

Asyl · be · wer · ber · leis · tungs · ge · setz

Das Wort Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt in Deutschland die staatlichen Leistungen für Asylbewerber und Flüchtlinge während ihres Aufenthalts im Asylverfahren. Es legt fest, welche finanziellen und sachlichen Hilfen diesen Personen zustehen, insbesondere in Bezug auf Unterkunft, Verpflegung und medizinische Versorgung. Ziel des Gesetzes ist es, die grundlegenden Lebensbedürfnisse der Asylbewerber zu sichern, während ihre Asylanträge bearbeitet werden. Das Wort selbst ist eine Zusammensetzung aus "Asylbewerber" und "Leistungsgesetz" und bezeichnet somit das rechtliche Rahmenwerk, das die Leistungen für Asylsuchende definiert.

Beispielsatz: Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt die finanzielle Unterstützung für Menschen, die in Deutschland Asyl beantragen.

Vorheriger Eintrag: Asylbewerberinnen
Nächster Eintrag: Asylbewerberleistungsgesetzes

 

Zufällige Wörter: Anlagetätigkeit Fahnenflucht Sanierungsmaßnahme Sondersession Verdunkelns