Asylfolgeantrag


Eine Worttrennung gefunden

Asyl · fol · ge · an · trag

Das Wort Asyl­fol­ge­an­trag besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Asyl­fol­ge­an­trag trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Asyl­fol­ge­an­trag" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Asylfolgeantrag" bezeichnet die erneute Antragstellung auf Asyl durch eine Person, die bereits zuvor einen Asylantrag gestellt hat. Dies kann der Fall sein, wenn neue Umstände oder Informationen vorliegen, die die Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung oder der Gefahr für Leib und Leben erhöhen. Ein Asylfolgeantrag kann gestellt werden, nachdem der erste Asylantrag abgelehnt wurde oder während des laufenden Asylverfahrens. Die Person muss dabei glaubhaft machen, dass sich ihre Lage nachweislich verändert hat und nun ein neuer Schutzgrund besteht. Asylfolgeanträge werden von den zuständigen Behörden individuell geprüft.

Beispielsatz: Der Asylfolgeantrag wurde eingereicht, um den Schutzstatus in Deutschland zu überprüfen.

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