Asylverfahrensgesetz


Eine Worttrennung gefunden

Asyl · ver · fah · rens · ge · setz

Das Wort Asyl­ver­fah­rens­ge­setz besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Asyl­ver­fah­rens­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Asyl­ver­fah­rens­ge­setz" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Asylverfahrensgesetz ist ein deutsches Gesetz, das die rechtlichen Grundlagen für das Verfahren der Asylanträge und den Schutzstatus von Flüchtlingen regelt. Es legt fest, wie Asylgesuche geprüft, welche Rechte und Pflichten Asylsuchende haben und wie entschieden wird, ob einem Antrag stattgegeben oder dieser abgelehnt wird. Ziel des Gesetzes ist es, einen transparenten und geregelten Prozess für Schutzsuchende zu gewährleisten und gleichzeitig die Anforderungen und Rahmenbedingungen des internationalen sowie europäischen Rechts zu berücksichtigen. Das Wort setzt sich aus „Asyl“, „Verfahren“ und „Gesetz“ zusammen.

Beispielsatz: Das Asylverfahrensgesetz regelt die Abläufe und Bedingungen für die Beantragung von Asyl in Deutschland.

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