Aufenthaltsfrist


Eine Worttrennung gefunden

Auf · ent · halts · frist

Das Wort Auf­ent­halts­frist besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Auf­ent­halts­frist trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Auf­ent­halts­frist" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Aufenthaltsfrist bezeichnet den festgelegten Zeitraum, innerhalb dessen eine Person sich in einem bestimmten Land oder Gebiet aufhalten darf. Dieser Zeitraum kann durch gesetzliche Regelungen, Visa-Vorgaben oder Aufenthaltsgenehmigungen bestimmt werden. Die Aufenthaltsfrist ist besonders relevant für Ausländer, die temporär oder dauerhaft in einem Land wohnen möchten. Sie kann je nach Aufenthaltszweck – wie Studium, Arbeit oder Familie – variieren und ist entscheidend für die rechtliche Situation der Person im Gastland. Das Wort setzt sich aus "Aufenthalt" und "Frist" zusammen und ist somit eine zusammengesetzte Substantiv-Form.

Beispielsatz: Die Aufenthaltsfrist für ausländische Studierende beträgt in der Regel zwei Jahre nach Abschluss ihres Studiums.

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