Aufenthaltsgenehmigung


Eine Worttrennung gefunden

Auf · ent · halts · ge · neh · mi · gung

Das Wort Auf­ent­halts­ge­neh­mi­gung besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Auf­ent­halts­ge­neh­mi­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Auf­ent­halts­ge­neh­mi­gung" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Aufenthaltsgenehmigung ist ein offizielles Dokument, das einer Person das Recht gibt, sich für einen bestimmten Zeitraum in einem Land aufzuhalten. Sie kann für verschiedene Zwecke erteilt werden, wie z.B. für Studium, Arbeit oder Familienzusammenführung. Die Genehmigung wird in der Regel von den zuständigen Behörden des Landes bearbeitet und hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab, wie der Staatsangehörigkeit und dem Grund des Aufenthalts. Der Begriff setzt sich aus den Worten "Aufenthalt" (das Verweilen an einem bestimmten Ort) und "Genehmigung" (die offizielle Erlaubnis) zusammen.

Beispielsatz: Um in Deutschland wohnen zu können, benötige ich eine Aufenthaltsgenehmigung.

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