Aufenthaltsverboten


Eine Worttrennung gefunden

Auf · ent · halts · ver · bo · ten

Das Wort Auf­ent­halts­ver­bo­ten besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Auf­ent­halts­ver­bo­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Auf­ent­halts­ver­bo­ten" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Aufenthaltsverboten" ist die Pluralform des Substantivs "Aufenthaltsverbot". Es setzt sich aus den Elementen "Aufenthalt" (der Zeitraum, in dem man an einem bestimmten Ort verweilt) und "Verbot" (eine Anordnung, etwas nicht zu tun) zusammen. Ein Aufenthaltsverbot ist eine rechtliche oder behördliche Anordnung, die einer Person untersagt, sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten. Solche Verbote werden oft aus Sicherheitsgründen oder zur Verhinderung von Straftaten verhängt und können temporär oder permanent sein.

Beispielsatz: Das Aufenthaltsverbot wurde aufgrund von wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung verhängt.

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