Aufenthaltsverbots


Eine Worttrennung gefunden

Auf · ent · halts · ver · bots

Das Wort Auf­ent­halts­ver­bots besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Auf­ent­halts­ver­bots trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Auf­ent­halts­ver­bots" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Aufenthaltsverbot ist ein substantiviertes Wort, das aus den Wörtern "Aufenthalt" und "Verbot" besteht. Es bezeichnet eine Maßnahme, bei der eine bestimmte Person oder Gruppe von Personen die Erlaubnis zum Aufenthalt in einem bestimmten Bereich verweigert wird. Es handelt sich um eine staatliche Anordnung, die beispielsweise bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder in bestimmten gerichtlichen Entscheidungen verhängt werden kann. Das Aufenthaltsverbot kann räumlich, zeitlich oder beides beschränkt sein und ist eine Maßnahme zur Durchsetzung von Gesetzen und Verordnungen.

Beispielsatz: Das Aufenthaltsverbot für die fragliche Person wurde von der Behörde erlassen.

Vorheriger Eintrag: Aufenthaltsverbotes
Nächster Eintrag: Aufenthaltsverlängerung

 

Zufällige Wörter: Abgeordnetensitzen Baugrössen Pfennigstückes seimiges Unglaube