Aufführungsrechte


Eine Worttrennung gefunden

Auf · füh · rungs · rech · te

Das Wort Auf­füh­rungs­rech­te besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Auf­füh­rungs­rech­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Auf­füh­rungs­rech­te" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Aufführungsrechte beziehen sich auf das Recht, ein Stück oder Werk in der Öffentlichkeit aufzuführen. Dies kann für Theaterstücke, Musicals, Opern, Konzerte oder andere Darbietungen gelten. Die Aufführungsrechte werden in der Regel vom Urheber des Werkes oder seinem Verlag verwaltet. Sie regeln, wer das Werk aufführen darf, wie oft und unter welchen Bedingungen dies geschieht. Dieses Wort ist in der Grundform.

Beispielsatz: Die Theatergruppe musste zuvor die Aufführungsrechte für das Stück erwerben, bevor sie mit den Proben beginnen konnte.

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