Aufführungsverbot


Eine Worttrennung gefunden

Auf · füh · rungs · ver · bot

Das Wort Auf­füh­rungs­ver­bot besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Auf­füh­rungs­ver­bot trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Auf­füh­rungs­ver­bot" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Aufführungsverbot“ bezeichnet eine Regelung oder ein Verbot, das die öffentliche Aufführung eines bestimmten Werkes, beispielsweise eines Theaterstücks, Films oder Musikstücks, untersagt. Es setzt sich aus den Bestandteilen „Aufführung“, was die Präsentation eines künstlerischen Werkes meint, und „Verbots“, das als rechtliche oder soziale Einschränkung verstanden wird. Der Begriff kann in verschiedenen Kontexten auftreten, etwa bei Urheberrechtsverletzungen oder im Zusammenhang mit kulturellen und politischen Auseinandersetzungen.

Beispielsatz: Das Aufführungsverbot hinderte die Theatergruppe daran, ihre neue Inszenierung zur Premiere zu bringen.

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