Aufhebungsbeschluss


Eine Worttrennung gefunden

Auf · he · bungs · be · schluss

Das Wort Auf­he­bungs­be­schluss besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Auf­he­bungs­be­schluss trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Auf­he­bungs­be­schluss" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Aufhebungsbeschluss bezieht sich auf eine offizielle Entscheidung oder einen Beschluss, der die Aufhebung oder Auflösung einer bestehenden Vereinbarung, Regelung oder Rechtsverhältnis bewirkt. Es handelt sich um eine rechtliche Maßnahme, um eine vorherige Entscheidung oder Regelung für nichtig zu erklären oder ihre Wirkung rückgängig zu machen. Der Aufhebungsbeschluss kann von verschiedenen Institutionen oder Behörden erlassen werden, z.B. von Gerichten, Ver Verwaltungsbehörden oder auch von Gesellschafterversammlungen bei Unternehmen. Diese Entscheidung wird in Form eines schriftlichen Dokuments festgehalten und kann weitere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Beispielsatz:

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