Auflagefrist


Eine Worttrennung gefunden

Auf · la · ge · frist

Das Wort Auf­la­ge­frist besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Auf­la­ge­frist trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Auf­la­ge­frist" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Auflagefrist bezeichnet den Zeitraum, in dem ein Dokument oder eine Bekanntmachung öffentlich ausgelegt wird, um der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, sich darüber zu informieren oder eventuelle Einwände zu erheben. Die Frist beginnt mit dem Tag der Veröffentlichung und endet nach einer festgelegten Dauer, während der die Unterlagen einsehbar sind. Dieses Konzept findet häufig Anwendung in Verwaltungsverfahren, insbesondere bei Planungs- und Genehmigungsverfahren, um Transparenz und Bürgerbeteiligung zu gewährleisten.

Beispielsatz: Die Auflagefrist für die Einreichung der Unterlagen beträgt zwei Wochen.

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