Auflageverfahren


Eine Worttrennung gefunden

Auf · la · ge · ver · fah · ren

Das Wort Auf­la­ge­ver­fah­ren besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Auf­la­ge­ver­fah­ren trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Auf­la­ge­ver­fah­ren" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Auflageverfahren“ setzt sich aus den Komponenten „Auflage“ und „Verfahren“ zusammen. „Auflage“ bezeichnet in diesem Kontext eine Regelung oder Anordnung, die bestimmten Bedingungen oder Vorschriften unterliegt. „Verfahren“ bezeichnet einen strukturierten Ablauf oder eine Methode zur Durchführung von Handlungen. Gemeinsam beschreibt „Auflageverfahren“ somit einen formalen Prozess, bei dem Auflagen, beispielsweise im Rahmen von Bauvorhaben oder Genehmigungen, zur Anwendung kommen. Dieses Verfahren dient häufig der Sicherstellung von gesetzlichen Vorgaben und der Berücksichtigung öffentlicher Interessen.

Beispielsatz: Das Auflageverfahren ermöglicht es den Bürgern, ihre Meinungen zu geplanten Bauprojekten einzureichen.

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