Auflösungsbeschluß


Eine Worttrennung gefunden

Auf ·· sungs · be · schluß

Das Wort Auf­lö­sungs­be­schluß besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Auf­lö­sungs­be­schluß trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Auf­lö­sungs­be­schluß" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Auflösungsbeschluss" bezeichnet eine formelle Entscheidung, durch die eine Organisation, Gesellschaft oder Versammlung aufgelöst wird. In vielen rechtlichen Kontexten, wie z.B. bei Unternehmen oder Vereinen, wird dieser Beschluss durch ein schriftliches Verfahren gefasst und erfordert oft die Zustimmung der Mitglieder oder Gesellschafter. Der Auflösungsbeschluss kann sowohl freiwillig als auch aufgrund äußeren Drucks, wie rechtlichen oder finanziellen Schwierigkeiten, erfolgen. Die Verwendung des Wortes im Plural lautet "Auflösungsbeschlüsse".

Beispielsatz: Der Auflösungsbeschluss wurde einstimmig von den Mitgliedern der Versammlung gefasst.

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