Aufrechnung


Eine Worttrennung gefunden

Auf · rech · nung

Das Wort Auf­rech­nung besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Auf­rech­nung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Auf­rech­nung" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Aufrechnung ist ein juristischer Begriff, der den gegenseitigen Ausgleich von Forderungen zwischen zwei Parteien beschreibt. Hierbei werden zwei gleichartige Forderungen miteinander verrechnet, um eine Zahlungspflicht zu erfüllen. Die Aufrechnung kann sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht Anwendung finden. Dabei handelt es sich um die Grundform des Wortes "Aufrechnung".

Beispielsatz: Die Aufrechnung der offenen Forderungen führte zu einer schnelleren Tilgung der Schulden.

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