Aufsichtspflichten


Eine Worttrennung gefunden

Auf · sichts · pflich · ten

Das Wort Auf­sichts­pflich­ten besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Auf­sichts­pflich­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Auf­sichts­pflich­ten" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Aufsichtspflichten bezeichnen die rechtliche Verpflichtung, die Verantwortung für die Beaufsichtigung und Kontrolle von Personen, insbesondere von Kindern oder Minderjährigen, zu übernehmen. Diese Pflichten ergeben sich oft aus gesetzlichen Bestimmungen und betreffen Situationen, in denen eine Gefahr für die Aufsichtspflichtigen bestehen könnte. Die Form „Aufsichtspflichten“ ist ein Pluralwort und leitet sich von „Aufsicht“ (Beobachtung und Kontrolle) und „Pflicht“ (Verpflichtung) ab. In diesem Zusammenhang spielt häufig das Wohl der Aufsichtspflichten eine zentrale Rolle, insbesondere in Bildungseinrichtungen oder bei Freizeitaktivitäten.

Beispielsatz: Die Lehrer haben eine besondere Verantwortung, da sie während des Unterrichts Aufsichtspflichten gegenüber den Schülern tragen.

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