Auftrittsverbots


Eine Worttrennung gefunden

Auf · tritts · ver · bots

Das Wort Auf­tritts­ver­bots besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Auf­tritts­ver­bots trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Auf­tritts­ver­bots" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Auftrittsverbots ist ein Substantiv, das sich aus den Bestandteilen "Auftritt" und "Verbot" zusammensetzt. Es bezeichnet ein Verbot, öffentliche Auftritte oder Darbietungen durchzuführen. Solche Verbote können in verschiedenen Kontexten ausgesprochen werden, etwa bei Künstlern, Politikern oder Sportlern, und dienen oft dem Schutz öffentlicher Ordnung oder der Wahrung bestimmter Interessen. Das Auftrittsverbot kann sowohl temporär als auch dauerhaft sein und wird häufig durch rechtliche oder institutionelle Instanzen durchgesetzt.

Beispielsatz: Der Künstler erhielt ein Auftrittsverbot aufgrund von wiederholten Regelverstößen.

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