Augenschein


Eine Worttrennung gefunden

Au · gen · schein

Das Wort Au­gen­schein besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Au­gen­schein trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Au­gen­schein" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Augenschein" bezieht sich auf das direkte, unmittelbare Erkennen oder Wahrnehmen von etwas mit den eigenen Augen. Er ist in der Grundform und wird im Deutschen nicht weiter konjugiert. Der Augenschein ermöglicht es einer Person, visuelle Eindrücke zu erfassen und daraus Schlüsse zu ziehen. Er wird oft im juristischen Kontext verwendet, um auf eine persönliche, visuelle Beobachtung hinzuweisen, die als Beweismittel dienen kann. Der Augenschein kann auch im übertragenen Sinne verwendet werden, um auf eine offenkundige, offensichtliche Tatsache oder Situation hinzuweisen.

Beispielsatz: Der Augenschein trügt oft, denn die Wahrheit liegt oft verborgen.

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