Augenzeugin


Eine Worttrennung gefunden

Au · gen · zeu · gin

Das Wort Au­gen­zeu­gin besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Au­gen­zeu­gin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Au­gen­zeu­gin" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Augenzeugin" bezeichnet eine weibliche Person, die als Zeugin bei einem Ereignis, oft einem Vorfall oder einer Straftat, anwesend war und persönliche Beobachtungen gemacht hat. Es setzt sich aus den Wörtern "Auge", was für Wahrnehmung oder Beobachtung steht, und "Zeugin", der weiblichen Form von Zeuge, zusammen. In der Grundform ist "Augenzeugin" ein Substantiv, das die Rolle einer Person beschreibt, die wichtige Informationen oder Beweise aufgrund eigener Wahrnehmung liefern kann.

Beispielsatz: Die Augenzeugin berichtete von den Ereignissen des Unfalls in lebhaften Details.

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