Ausfallbürgschaft


Eine Worttrennung gefunden

Aus · fall · bürg · schaft

Das Wort Aus­fall­bürg­schaft besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Aus­fall­bürg­schaft trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Aus­fall­bürg­schaft" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Ausfallbürgschaft ist eine spezielle Form der Bürgschaft, bei der sich ein Bürge verpflichtet, für die Verbindlichkeiten eines Hauptschuldners einzustehen. Tritt ein Ausfall ein, das heißt, der Hauptschuldner kann seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, tritt die Bürgschaft in Kraft. Der Bürge übernimmt dann die Zahlung an den Gläubiger. Diese Form der Sicherstellung wird häufig im Kreditwesen verwendet, um das Risiko von Zahlungsausfällen zu minimieren. Die Ausfallbürgschaft bietet dem Gläubiger eine zusätzliche Sicherheit und kann insbesondere bei finanziellen Transaktionen oder Immobilienfinanzierungen von Bedeutung sein.

Beispielsatz: Die Bank gewährte dem Unternehmen eine Ausfallbürgschaft, um finanzielle Risiken abzusichern.

Vorheriger Eintrag: Ausfallberechnungen
Nächster Eintrag: Ausfälle

 

Zufällige Wörter: Landeskassen Liesing Schweissabsonderung übelriechendes wissen