Ausfallshaftung


Eine Worttrennung gefunden

Aus · falls · haf · tung

Das Wort Aus­falls­haf­tung besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Aus­falls­haf­tung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Aus­falls­haf­tung" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Ausfallshaftung ist eine rechtliche Verpflichtung zur Übernahme von Schadensersatz, wenn der eigentliche Schuldner zahlungsunfähig ist oder seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Dabei tritt die Ausfallhaftung automatisch ein, wenn eine bestimmte Voraussetzung erfüllt ist, z.B. wenn der Schuldner Insolvenz angemeldet hat. Die Person, die die Ausfallhaftung übernimmt, wird als Ausfallhaftender bezeichnet. Diese Form der Haftung dient dazu, die Geschädigten finanziell abzusichern und sicherzustellen, dass sie ihren Schadensersatz erhalten, auch wenn der eigentliche Schuldner zahlungsunfähig ist.

Beispielsatz: Die Ausfallshaftung des Unternehmens schützt die Kunden vor finanziellen Verlusten im Falle einer Insolvenz.

Vorheriger Eintrag: Ausfallschritt
Nächster Eintrag: ausfallsicher

 

Zufällige Wörter: desertiere farbenfroher rezeptfreien Verbitterungen Vermietungsabschlüssen