Ausfuhrverboten


Eine Worttrennung gefunden

Aus · fuhr · ver · bo · ten

Das Wort Aus­fuhr­ver­bo­ten besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Aus­fuhr­ver­bo­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Aus­fuhr­ver­bo­ten" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Ausfuhrverboten“ ist die Pluralform von „Ausfuhrverbot“. Es setzt sich aus den Bestandteilen „Ausfuhr“ (der Export von Waren) und „Verbot“ (eine Anordnung, die etwas untersagt) zusammen. Ausfuhrverbote sind rechtliche Regelungen, die den Export bestimmter Waren oder Güter in andere Länder untersagen. Diese Verbote können aus verschiedenen Gründen erlassen werden, beispielsweise aus sicherheitspolitischen, umwelt- oder handelsrechtlichen Erwägungen. Sie dienen oft dem Schutz nationaler Interessen oder der Einhaltung internationaler Abkommen.

Beispielsatz: Die Regierung hat aufgrund der außerordentlichen Lage Ausfuhrverboten für bestimmte Güter erlassen.

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