Ausgabeermächtigung


Eine Worttrennung gefunden

Aus · ga · be · er · mäch · ti · gung

Das Wort Aus­ga­be­er­mäch­ti­gung besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Aus­ga­be­er­mäch­ti­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Aus­ga­be­er­mäch­ti­gung" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Ausgabeermächtigung" bezeichnet die Befugnis oder Erlaubnis, Geldmittel auszugeben oder zu verwenden. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern "Ausgabe" (d.h. das Ausgeben von Geld) und "Ermächtigung" (d.h. die Befugnis oder Genehmigung) zusammen. In der Regel findet die Ausgabeermächtigung Anwendung in finanziellen und verwaltungstechnischen Zusammenhängen, beispielsweise in der öffentlichen Verwaltung oder bei Unternehmen, um finanzielle Mittel rechtmäßig zu verwalten und sicherzustellen, dass Ausgaben nur von autorisierten Personen getätigt werden.

Beispielsatz: Die Ausgabeermächtigung ermöglicht es dem Finanzdirektor, innerhalb bestimmter Grenzwerte Mittel freizugeben.

Vorheriger Eintrag: Ausgabeeinheiten
Nächster Eintrag: Ausgabeformat

 

Zufällige Wörter: aufzeige Bauetappen Pflanzenfasern Schreibmappen vorankommender