Ausländerbeauftragter


Eine Worttrennung gefunden

Aus · län · der · be · auf · trag · ter

Das Wort Aus­län­der­be­auf­trag­ter besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Aus­län­der­be­auf­trag­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Aus­län­der­be­auf­trag­ter" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Ausländerbeauftragte ist eine Person, die in einer Institution, meist in staatlichen oder kommunalen Verwaltungen, für die Belange von Ausländern zuständig ist. Diese Fachkraft setzt sich für die Integration und die Unterstützung von Menschen mit ausländischem Hintergrund ein. In vielen Fällen arbeitet der Ausländerbeauftragte daran, rechtliche Fragen zu klären, Informationsangebote bereitzustellen und interkulturelle Veranstaltungen zu organisieren. Durch diese Aufgaben trägt er dazu bei, ein besseres Verständnis zwischen Einheimischen und Ausländern zu fördern und Diskriminierung entgegenzuwirken. Das Wort ist ein zusammengesetztes Substantiv, wobei „Ausländer“ auf einen nicht einheimischen Menschen hinweist und „Beauftragter“ einer Person mit besonderen Aufgaben bedeutet.

Beispielsatz: Der Ausländerbeauftragter setzt sich für die Rechte und Integration von ausländischen Mitbürgern ein.

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