Ausländerbehörde


Eine Worttrennung gefunden

Aus · län · der · be · hör · de

Das Wort Aus­län­der­be­hör­de besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Aus­län­der­be­hör­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Aus­län­der­be­hör­de" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Ausländerbehörde ist eine staatliche Institution, die für die Regelungen und Angelegenheiten von ausländischen Staatsangehörigen zuständig ist. Sie bearbeitet Visaanträge, erteilt Aufenthaltstitel und klärt Einbürgerungsfragen. In der Ausländerbehörde werden auch Fragen zu Aufenthaltsrecht, Asylverfahren und Familienzusammenführung behandelt. Die Institution spielt eine zentrale Rolle im Integrationsprozess und sorgt dafür, dass die gesetzlichen Bestimmungen für Ausländer in Deutschland eingehalten werden. Das Wort setzt sich aus „Ausländer“ (Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit des Landes besitzen) und „Behörde“ (staatliche Einrichtung) zusammen.

Beispielsatz: Die Ausländerbehörde prüft die Anträge auf Aufenthaltserlaubnis der internationalen Studierenden.

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