Ausländerwahlrecht


Eine Worttrennung gefunden

Aus · län · der · wahl · recht

Das Wort Aus­län­der­wahl­recht besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Aus­län­der­wahl­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Aus­län­der­wahl­recht" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Ausländerwahlrecht" bezieht sich auf das Recht von Ausländern, an Wahlen teilzunehmen. In Deutschland bezieht es sich konkret auf die Diskussion über die Möglichkeit, Nicht-EU-Bürger bei Kommunalwahlen wählen zu lassen. Es handelt sich hierbei um ein zusammengesetztes Substantiv, bestehend aus "Ausländer" (Personen, die nicht die Staatsbürgerschaft des betreffenden Landes besitzen) und "Wahlrecht" (das Recht, bei Wahlen abzustimmen). Die Frage nach dem Ausländerwahlrecht ist ein oft kontroverses Thema, bei dem verschiedene politische Ansichten und Argumente zur Geltung kommen.

Beispielsatz: Das Ausländerwahlrecht könnte die politische Partizipation von Nicht-EU-Bürgern in Deutschland stärken.

Vorheriger Eintrag: Ausländervolksbegehren
Nächster Eintrag: Ausländerwohnheim

 

Zufällige Wörter: anblasender entfachen Presseerfahrungen schmusten