Auslandspatent


Eine Worttrennung gefunden

Aus · lands · pa · tent

Das Wort Aus­lands­pa­tent besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Aus­lands­pa­tent trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Aus­lands­pa­tent" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Auslandspatent ist ein rechtlicher Schutz für eine Erfindung, der in einem anderen Land als dem Heimatland gewährt wird. Es ermöglicht dem Erfinder, seine Erfindung vor unbefugter Nutzung oder Nachahmung im Ausland zu schützen. Der Begriff setzt sich aus "Ausland," was ein Land außerhalb des Heimatlandes bezeichnet, und "Patent," einem Schutzrecht für geistiges Eigentum, zusammen. Das Auslandspatent kann durch verschiedene internationale Abkommen beantragt werden, die es Erfindern erleichtern, ihre Rechte weltweit zu sichern.

Beispielsatz: Das Unternehmen hat erfolgreich ein Auslandspatent für seine innovative Technologie beantragt.

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