Auslieferungsabkommen


Eine Worttrennung gefunden

Aus · lie · fe · rungs · ab · kom · men

Das Wort Aus­lie­fe­rungs­ab­kom­men besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Aus­lie­fe­rungs­ab­kom­men trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Aus­lie­fe­rungs­ab­kom­men" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Auslieferungsabkommen“ bezeichnet eine rechtliche Vereinbarung zwischen Staaten, die regelt, unter welchen Bedingungen eine Person, die sich in einem Land aufhält, an ein anderes Land ausgeliefert werden kann, um dort strafrechtlich verfolgt oder verurteilt zu werden. Es handelt sich um ein zusammengesetztes Substantiv, das aus den Wörtern „Auslieferung“ (die Übergabe einer Person) und „Abkommen“ (eine Vereinbarung zwischen Parteien) besteht. Solche Abkommen sollen die grenzüberschreitende Strafverfolgung erleichtern und sicherstellen, dass flüchtige Kriminelle ihrem Unrecht gegenüber der Justiz nicht entfliehen können.

Beispielsatz: Die Verhandlungen über das neue Auslieferungsabkommen zwischen den beiden Ländern sind ins Stocken geraten.

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