Ausländerkriminalität


Eine Worttrennung gefunden

Aus · län · der · kri · mi · na · li · tät

Das Wort Aus­län­der­kri­mi­na­li­tät besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Aus­län­der­kri­mi­na­li­tät trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Aus­län­der­kri­mi­na­li­tät" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ausländerkriminalität bezeichnet Straftaten, die von Personen begangen werden, die nicht die Staatsbürgerschaft des Landes besitzen, in dem sie sich aufhalten. Es handelt sich um eine zusammengesetzte Substantivkomposition, die das Wort "Ausländer" mit dem Adjektiv "kriminell" verbindet. Der Begriff wird oft in diskriminierender oder stigmatisierender Weise verwendet und suggeriert fälschlicherweise, dass Kriminalität hauptsächlich von Ausländern begangen wird. Es ist wichtig zu beachten, dass Kriminalität kein spezifisches Attribut von Ausländern ist und dass alle Personen unabhängig von ihrer Herkunft für ihre Handlungen verantwortlich gemacht werden sollten.

Beispielsatz: Die Debatte über Ausländerkriminalität polarisiert die Gesellschaft und wirft komplexe Fragen zur Integration auf.

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