Ausländerpolizei


Eine Worttrennung gefunden

Aus · län · der · po · li · zei

Das Wort Aus­län­der­po­li­zei besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Aus­län­der­po­li­zei trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Aus­län­der­po­li­zei" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ausländerpolizei bezeichnet eine spezielle Polizeibehörde oder Einheit, die für die Überwachung und Kontrolle von Ausländern in einem bestimmten Land zuständig ist. Ihre Aufgaben können die Durchführung von Aufenthaltskontrollen, die Prüfung von Visa und Arbeitserlaubnissen sowie die Bekämpfung von illegaler Einwanderung umfassen. Der Begriff setzt sich aus „Ausländer“, der Pluralform für Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit des jeweiligen Landes besitzen, und „Polizei“ zusammen, die für die Sicherheit und Ordnung sorgt. In dieser Kombination hebt das Wort den spezifischen Fokus auf ausländische Personen im Rahmen von polizeilichen Maßnahmen hervor.

Beispielsatz: Die Ausländerpolizei überprüft die Aufenthaltsgenehmigungen von Personen aus dem Ausland.

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