Ausschaffungshaft


Eine Worttrennung gefunden

Aus · schaf · fungs · haft

Das Wort Aus­schaf­fungs­haft besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Aus­schaf­fungs­haft trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Aus­schaf­fungs­haft" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ausschaffungshaft bezeichnet die vorübergehende Inhaftierung von ausreisepflichtigen Personen, die im Zusammenhang mit der Ausreise aus einem Land steht. Diese Form der Haft wird meist angewendet, um eine bevorstehende Abschiebung zu sichern. Die betroffenen Personen sind häufig Ausländer, die entweder nicht rechtmäßigen Aufenthalt haben oder deren Asylanträge abgelehnt wurden. Die Ausschaffungshaft erfolgt meist in speziellen Einrichtungen und ist durch bestimmte gesetzliche Rahmenbedingungen geregelt, um die Rechte der Inhaftierten zu wahren. Der Begriff setzt sich aus den Worten "Ausschaffung" (Abschiebung) und "Haft" (Inhaftierung) zusammen.

Beispielsatz: Die Ausschaffungshaft dient dazu, ausreisepflichtige Personen vor ihrer Abschiebung rechtlich unterzubringen.

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