Aussenprüfung


Eine Worttrennung gefunden

Aus · sen · prü · fung

Das Wort Aus­sen­prü­fung besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Aus­sen­prü­fung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Aus­sen­prü­fung" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Aussenprüfung ist ein Substantiv und bezeichnet die Prüfung von Unternehmen oder Organisationen durch externe Prüfer oder Behörden. Diese Prüfung erfolgt oft im Rahmen der Einhaltung rechtlicher Vorschriften, steuerlicher Richtlinien oder zur Überprüfung der Finanzberichterstattung. Ziel der Aussenprüfung ist es, eine objektive Beurteilung der Abläufe und Finanzen zu erhalten und festzustellen, ob die erbrachten Leistungen und die Dokumentation den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Im Gegensatz zur Innenprüfung, die von internen Prüfern durchgeführt wird, konzentriert sich die Aussenprüfung auf die externe Validierung von Informationen und Prozessen.

Beispielsatz: Die Aussenprüfung des Unternehmens hat ergeben, dass alle finanziellen Unterlagen ordnungsgemäß geführt wurden.

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