Ausweispflicht


Eine Worttrennung gefunden

Aus · weis · pflicht

Das Wort Aus­weis­pflicht besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Aus­weis­pflicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Aus­weis­pflicht" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Ausweispflicht bezeichnet die rechtliche Verpflichtung eines Bürgers, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass bei sich zu tragen und auf Verlangen vorzuzeigen. In Deutschland ist diese Pflicht unter bestimmten Umständen, wie zum Beispiel bei Kontrollen durch die Polizei, relevant. Die Form "Ausweispflicht" setzt sich zusammen aus "Ausweis" und "Pflicht", wobei "Pflicht" die Notwendigkeit oder Verpflichtung beschreibt, etwas zu tun. Die Ausweispflicht dient der Identitätsfeststellung und der Sicherheit im öffentlichen Raum.

Beispielsatz: In Deutschland besteht eine Ausweispflicht, die besagt, dass Bürgerinnen und Bürger sich jederzeit mit einem gültigen Ausweis identifizieren müssen.

Vorheriger Eintrag: Ausweispapiers
Nächster Eintrag: ausweist

 

Zufällige Wörter: besage erdreiste Klemmanschlüssen Provitamins sternhelles